Der Vertrag
Der Vertrag gilt grundsätzlich für das Kitajahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Über Ausnahmen entscheidet die kaufmännische Kitaleitung bzw. der Träger.
Der genaue Aufnahmetag wird für jedes Kind individuell festgelegt.
Vor dem ersten Kindergartentag müssen unbedingt folgende Formulare bei der Kitaleitung vorliegen:
- Vertrag zwischen Kindergarten und Eltern,
- Kita-Gutschein,
- eine Gesundheitsbescheinigung (nicht älter als eine Woche vor dem ersten Kitatag).
- Einzugsermächtigung,
Datenspeicherung
Die Eltern erklären sich mit der elektronischen Speicherung der persönlichen Daten einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen der Betreuung und Förderung notwendiger Meldungen und Zulassungen unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) statt.
Informationen zur Vormerkliste vom Land Berlin:
Dieses Angebot soll Ihnen die Suche nach geeigneten freien Plätzen erleichtern und die Planung der Betreuung ihres Kindes frühzeitig ermöglichen.
Eltern melden ihre Kinder oft in mehreren Kindertageseinrichtungen an, um zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Betreuung für ihr Kind abzusichern. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Verwaltungen aufgrund dieser Mehrfachanmeldungen das Berliner Platzangebot nur schwer planen konnten. Die Eintragung in die Zentrale Vormerkliste-Kita dient nunmehr dazu, diese Planungen zu verbessern und auf Wunsch der Eltern den Nachweis von freien, geeigneten Plätzen zu erleichtern.
Soweit Sie Ihr Kind bei mehreren Kindertageseinrichtungen anmelden, wird die einzelne Anmeldung nur dem jeweiligen Träger bekannt, nicht jedoch sämtliche Anmeldungen bei anderen Einrichtungen.